Anträge

"Errichtung von öffentlichen Ladesäulen"

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Vorpommern - Rügen beauftragt den Landrat zu prüfen, auf welchen kreiseigenen Grundstücken öffentliche Ladesäulen für Elektro-Fahrzeuge errichtet werden können.

Begründung:
Im Landkreis Vorpommern-Rügen ist die Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Fahrzeuge noch nicht in ausreichendem Maß ausgebaut. Hierzu sollte der Landkreis als Institution seinen Beitrag leisten, damit Mitarbeiter, Besucher der Einrichtungen und Mandatsträger die Möglichkeit bekommen Elektrofahrzeuge aufladen zu können. Dies schafft zusätzliche Kaufanreize zur Umsetzung der Mobilitätswende. Hierbei ist zu prüfen auf welchen Grundstücken unter Berücksichtigung welches Betreibermodells dies für den Landkreis am wirtschaftlichsten ist. z.B.: Gymnasien, Berufs-, Förder-, Musik- und Volkshochschulen, Krankenhäuser, Betriebshöfe, Eigenbetriebe.

"Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf kreiseigenen Gebäuden"

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Vorpommern - Rügen beauftragt den Landrat zu prüfen, auf welchen kreiseigenen Gebäuden Photovoltaik-Anlagen errichtet werden können.

Begründung:
Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist Eigentümer vieler Gebäude. Hier gibt es ein großes Potential an Dachflächen die für die Erzeugung erneuerbarer Energien durch Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzt werden können. Die aktuelle Energiekrise zeigt, wie wichtig die lokale Produktion von elektrischer Energie ist. Zusätzlich würde der Landkreis durch Eigenverbrauch der Energie Kosten senken oder durch Einspeisung Gelder erwirtschaften können. Weiterhin ist zu überprüfen welches Betreibermodell hierfür am wirtschaftlichsten für den Landkreis ist. Bei der Prüfung sind alle Gebäude des Landkreises zu berücksichtigen. z.B.: Gymnasien, Berufs-, Förder-, Musik- und Volkshochschulen, Krankenhäuser, Betriebshöfe, Eigenbetriebe.

Einführung eines gymnasialen Bildungsganges in Sassnitz in Form einer Kooperativen Gesamtschule

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt: Der Landrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Sassnitz die Voraussetzungen zu prüfen, unter denen in Sassnitz wieder ein gymnasialer Bildungsgang möglich ist. Insbesondere ist zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Kooperation zwischen der in städtischer Trägerschaft befindlichen Regionalen Schule und der Berufsschule in Sassnitz möglich ist, die sich in Trägerschaft des Landkreises befindet. Dazu sind Gespräche mit dem Bildungsministerium, Schulamt sowie den Schulleitungen der Regionalen Schule und der Berufsschule notwendig. Die Ergebnisse der Verhandlungen sind den Fachausschüssen (insbesondere dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie dem Finanzausschuss) vorzulegen. Dort werden sie beraten und in den Schulentwicklungsplan des Landkreises eingearbeitet.

Begründung:

In den vergangenen 13 Jahren hat die Konzentration auf einen einzigen gymnasialen Standort in Bergen leider nicht dazu geführt, dass sich die Bildungschancen für unsere Kinder auf der Insel Rügen verbessert haben. Im Gegenteil, wir müssen für unsere Kinder aus Sassnitz, Jasmund und dem Norden der Insel feststellen, dass die langen Fahrwege sowie mangelhafte Transportbedingungen in überfüllten Bussen deutlich mehr Stress verursachen. Freie Zeit für Treffen mit Freunden der Wohnortgemeinde, Vereinsarbeit sowie ehrenamtliche Betätigung bleibt kaum übrig. Auf diese Weise verwehren wir unseren Kindern den Zugang zu weiteren Schlüsselqualifikationen, die ebenso wichtig für unser gesellschaftliches Zusammenleben ist wie die schulische Bildung. Antrag Einreicher: Fraktion SPD Vorlagen Nr.: A/3/0111 Status: öffentlich A/3/0111 Seite: 2 von 2 Aus Verantwortung für die Kinder der Stadt Sassnitz, aus Jasmund und dem Norden der Insel sollten wir uns dafür einsetzen, einen gymnasialen Bildungsgang in Sassnitz wieder möglich zu machen. Dazu halten wir die Kooperation zwischen der Regionalen Schule und der Berufsschule in Sassnitz für sehr geeignet und möglich. Denn mithilfe dieser Kooperation lassen sich Bildungsgänge der Regionalen Schule und des Gymnasiums pädagogisch und organisatorisch verbinden. Die Mitglieder der Sassnitzer Stadtvertretung haben bereits am 1. Dezember 2020 mit großer Mehrheit beschlossen, dass ein gymnasialer Bildungsgang in Sassnitz in Form einer Kooperation zwischen Regionaler Schule und Berufsschule ermöglicht werden sollte. Schülerzahlen: Im Schuljahr 2019/2020 konnte die Anzahl der Schüler*innen nach Einzugsorten anteilig so differenziert werden: Wittow = 42 Jasmund (mit Lietzow, ohne Sassnitz) = 49 Sassnitz = 131 Gemeinde Binz/ Prora = 56 Als Grundlage für diese Zahlen wurden die Teilnehmer*innen an der Schülerbeförderung berücksichtigt. Aus dem Schulgesetz: § 17 SchulG M-V – Die Kooperative Gesamtschule (1) Die Kooperative Gesamtschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12, sofern eine gymnasiale Oberstufe nicht eingerichtet ist, die Jahrgangsstufen 5 bis 10. (2) In der Kooperativen Gesamtschule sind nach der schulartunabhängigen Orientierungsstufe im Sekundarbereich I der zur Berufsreife und der zur Mittleren Reife führende Bildungsgang der Regionalen Schule mit den Jahrgangsstufen 7 bis 10 sowie der gymnasiale Bildungsgang mit den Jahrgangsstufen 7 bis 9 oder 10 pädagogisch und organisatorisch verbunden. Diese Bildungsgänge werden aufeinander bezogen geführt. An einer Kooperativen Gesamtschule ohne Qualifikationsphase legt die Schulkonferenz in ihrem Schulprogramm fest, ob der gymnasiale Bildungsgang des Sekundarbereiches I die Jahrgangsstufen 7 bis 9 oder 7 bis 10 umfasst. (3) Der Unterricht wird überwiegend in bildungsgangbezogenen Jahrgangsstufen erteilt. Auf Beschluss der Schulkonferenz kann die Kooperative Gesamtschule bildungsgangübergreifend nach Jahrgangsstufen gegliedert sein. Der Unterricht wird in diesem Fall in bildungsgangbezogenen und bildungsgangübergreifenden Lerngruppen erteilt; dabei muss der bildungsgangbezogene Unterricht mindestens in den abschlussbezogenen Fächern gesichert sein. (4) Umfasst der gymnasiale Bildungsgang des Sekundarbereiches I an einer Kooperativen Gesamtschule ohne Qualifikationsphase auch die Jahrgangsstufe 10, ist die Anschlussfähigkeit an die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe durch besondere, im Schulprogramm festzulegende pädagogische Konzepte und Maßnahmen sowie durch eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit einer Schule mit voll ausgebauter gymnasialer Oberstufe abzusichern.

Nord Stream 2 fertigstellen

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Vorpommern - Rügen beschließt:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen bekennt sich zum Pipelineprojekt „Nord Stream 2“ und spricht sich nachdrücklich für die Fertigstellung aus. Der Kreistag weist außerdem die Einmischungsversuche und Sanktionsdrohungen der Vereinigten Staaten entschieden zurück.

Begründung:

Das milliardenteure Projekt „Nord Stream 2“ ist fast fertig gestellt. Ein Abbruch der Bauarbeiten aus internationalen politischen Machtspielen heraus wäre ein wirtschaftspolitischer Irrweg und weder im Interesse des Umweltschutzes noch der Versorgungssicherheit. 

1)    Die Einmischung der Vereinigten Staaten von Amerika wird durch den Wunsch motiviert, eigene Gasangebote international zu vermarkten. 

2)    Mit dem Bau der Pipeline wird eine weitere Möglichkeit geschaffen, Erdgas kostengünstig zu importieren. 

3)    Wenn dem politischen Druck anderer Staaten nachgegeben wird, wird dies vor allem dazu führen, dass von diesen immer neue Versuche unternommen werden die Teilhabe der Bundesrepublik Deutschland am Weltmarkt durch politischen Druck zum eigenen Vorteil einzuschränken.

4)    Bis 2022 erfolgt der Atomausstieg und bis 2038 erfolgt der Kohleausstieg. Dem Sicherheitsgewinn durch den Atomausstieg für Mensch und Umwelt und den erheblichen Vorteilen beim Klimaschutz in Bezug auf den Kohleausstieg steht die Frage nach einer gesicherten Energieversorgung gegenüber. Es ist nicht klar ob der bisher erfolgte Ausbau bei den erneuerbaren Energien die entstehende Lücke verlässlich schließen kann.
 

Konjunkturpaket nutzen, Wasserstoff-Technologien voranbringen!

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:

1.    Der Kreistag begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die wirtschaftlichen negativen Folgen der Corona-Pandemie über ein Konjunkturpaket abzufedern. Wie bereits vom Landtag auf Drucksache 7/5013 festgestellt wurde, sollte dieses Konjunkturpaket innovative und umwelt- sowie klimafreundliche Technologien stärken und Deutschlands Abkehr von fossilen Energieträgern voranbringen. Eine Förderung der CO² neutralen Wasserstoffwirtschaft ist damit besonders zu fördern.


2.    Der Landrat wird beauftragt, umgehend einen Arbeitskreis einzuberufen, um schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, damit größtmögliche Mittel aus dem Konjunkturpaket in Bezug auf die Wasserstoffförderung eingeworben werden können.


3.    Die zu entwickelnden Maßnahmen sollen mit den in der „Norddeutschen Wasserstoffstrategie“ fixierten Eckpunkten koordiniert werden.


Begründung:

Die Bundesregierung hat ein Konjunkturpaket im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen, welches allein 9 Milliarden Euro zur Förderung der Wasserstofftechnologie als erneuerbare Energiequelle umfasst. Hierbei sind unter anderem Gelder für den Ausbau des Wasserstoff-Ladestationennetzes, Anschaffung von Bussen sowie Gelder für die Forschung und die Produktion vorgesehen.

Insbesondere die Ausstattung des ÖPNV mit wasserstoffbasierendem Antrieb ist für unseren großflächigen Landkreis relevant, da die derzeitige Elektromobilität nicht über die erforderlichen Reichweiten verfügt. Hinzu kommt, dass nach europäischen Vorgaben bis zum Jahr 2025 ein erheblicher Teil der Busflotte mit grünen Antriebstechnologien ausgestattet werden muss. Bis zum Jahr 2030 ist dieser Anteil noch einmal erheblich zu steigern. Die technische Umstellung auf alternative Antriebe (z.B. Brennstoffzelle) ist aufwendig und erfordert auch die Schaffung der nötigen Infrastruktur (Wasserstoffbehälter, entsprechende Wartungstechnik, …).

 

Königslinie wiederbeleben und erhalten - Wirtschaft vor Ort stärken

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:

I.    Der Kreistag Vorpommern-Rügen fordert die Landes- und Bundesregierung dazu auf, die Wiederinbetriebnahme der Königslinie Sassnitz – Trelleborg mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln voranzutreiben.
II.    Landes- und Bundesregierung sollen sich für eine bessere Bahnanbindung des Sassnitzer Hafens einsetzen.
III.    Der Kreistag Vorpommern-Rügen fordert weiterhin den Landrat auf, bei der Landes- und Bundesregierung für den Erhalt der Königslinie einzutreten.
IV.    Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit er koordinierend mit betroffenen Kommunen des Kreises und ihren schwedischen Partnergemeinden/-städten gemeinsame Lösungsideen erarbeiten kann.
V.    Der Kreistag stellt außerdem fest, dass die Königslinie als Verbindung zwischen Schweden und Deutschland einen maßgeblichen Beitrag zur Idee eines geeinten Europas leistet.
 

Begründung:

Die Königslinie Sassnitz – Trelleborg ist die schnellste Verbindung zwischen Deutschland und Schweden. Diese traditionsreiche Fährverbindung hat für die gesamte Region eine erhebliche, vielfältige wirtschaftliche Bedeutung für Gewerbe und Handwerk.

Daneben ist es Touristen aus Skandinavien möglich, Kurztrips in unseren Landkreis zu unternehmen. Hiervon profitierte in der Vergangenheit u.a. der Einzelhandel.

Die Bahn ist ein Unternehmen des Bundes und war nach Angaben des bisherigen Betreibers der wichtigste Kunde in Bezug auf die Rentabilität der Königslinie. Weiterhin ist der öffentliche Personenverkehr in der Lage viele Menschen ökologisch zu ihren Zielen zu befördern.

Vor diesem Hintergrund sind die Kreistagsfraktionen der CDU und SPD der Auffassung, dass sich die Bahn nicht aus der Fläche zurückziehen darf. Ein gutes Schienennetz im Güter- und Personenverkehr ist für eine nachhaltige und klimafreundliche Entwicklung in unserem Landkreis unentbehrlich.

Der Austausch zwischen Menschen aus verschiedenen Nationen ist eine Grundlage der europäischen Idee eines friedlichen und konstruktiven Miteinanders.
 

 

Kulturförderrichtlinie erweitern

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:
Der Landrat wird beauftragt, die Kulturförderrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen so zu erweitern, dass auch Dorf-, Stadt- und Brauchtumsfeste finanziell durch den Landkreis unterstützt werden können. Hierzu ist in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie) der Punkt 2. Gegenstand der Förderung wie folgt neu zu gliedern:


„2. Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind:

2.1 Projekte und Maßnahmen aus den Bereichen
-bildende Kunst,
-darstellende Kunst,
-Musik,
-Literatur,
-Film und Medien,
-Heimatpflege und niederdeutsche Sprache,
-Soziokultur,
-Museen,
-Galerien,
-Bibliotheken,
-Gedenkstätten.

2.2 Veranstaltungen von Kommunen, die dem Gemeinwohl dienen, wie Dorf-, Stadt- oder Brauchtumsfeste oder Veranstaltungen zu besonderen Jubiläen.“

Darüber hinaus ist beim Punkt 4. Zuwendungsvoraussetzungen unter 4.1 Zuwendungen werden nur für Vorhaben bewilligt, der zweite Anstrich wie folgt zu erweitern: 

„-die von regionaler oder besonderer künstlerischer oder kulturpolitischer Bedeutung sind oder die das kulturelle Zusammenleben in der Kommune fördern“.

Weiterführung der kommunalen Kofinanzierung der Frauenschutzhäuser

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:
Der Kreistag beauftragt den Landrat mit der Hansestadt Stralsund über die Weiterführung der kommunalen Kofinanzierung des Frauenschutzhauses in Stralsund ab dem Haushaltsjahr 2021 in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, eine langfristige Lösung zu finden.
Begründung:
Derzeit gibt es im Gebiet des Landkreises ein Frauenschutzhaus in der Stadt Ribnitz-Damgarten mit 12 Plätzen, ein Frauenschutzhaus in der Hansestadt Stralsund mit 24 Plätzen und die Beratungsstelle für häusliche Gewalt mit Schutzwohnung in der Stadt Bergen auf Rügen.
Die Finanzierung der Frauenschutzhäuser in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich zu einem Teil aus Landesmitteln zusammen. Diese Zuwendung der akzessorisch geförderten Einrichtungen setzt voraus, dass die kreisfreie Stadt, in deren, oder der Landkreis, in dessen Gebietshoheit sich die Beratungs- und Hilfeeinrichtung örtlich befindet, die Einrichtung im Förderjahr finanziell unterstützen wird.
Nach der Landkreisneuordnung in 2011 ist es für das Frauenschutzhaus in Stralsund bei der Finanzierungspraxis verblieben, dass die Hansestadt Stralsund den für den Erhalt der Landesmittel erforderlichen kommunalen Anteil erbringt. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V hat in diesem Bezug mitgeteilt, dass es der Gewährung der Zuwendungen des Landes nicht entgegensteht, dass eine nunmehr große kreisangehörige Stadt die kommunalen Anteile aufbringt, nicht aber der Landkreis. Insofern und mit Blick auf den Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund vom 7. November 2019, das Frauenschutzhaus weiter zu bezuschussen zu wollen, ist zunächst eine Weiterfinanzierung und somit der Erhalt des Frauenschutzhauses in Stralsund gesichert.

Begründung:

Bereits im Juni 2019 wandte sich der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund an den Landrat mit der Bitte, sich an der Finanzierung des Frauenschutzhauses in Stralsund zu beteiligen. Aufgrund dessen befasste sich der Ausschuss für Soziales und Gesundheit in seinen Sitzungen vom 12. November 2019 und 21. Januar 2020 mit der Angelegenheit. Dabei wurde deutlich, dass die beiden Frauenschutzhäuser insbesondere aufgrund ihrer überregionalen und gar bundesweiten Verflechtung in das Hilfenetzwerk erhalten bleiben müssen. Insofern ist zu vermeiden, dass durch fehlende Finanzmittel das Frauenschutzhaus in Ribnitz-Damgarten gefährdet wird. Andererseits muss vermieden werden, dass durch einen eventuellen Rückzug der Hansestadt Stralsund die Einrichtung in Stralsund in ihrer Existenz bedroht wird.

 

Der Antrag wurde vom Kreistag beschlossen.

Diskriminierungsverbot in der Sportförderrichtlinie verankern

Beschlussvorschlag:

Die Sportförderrichtlinie wird um folgenden Punkt ergänzt.

Diskriminierungsverbot
Der Verein handelt nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und benachteiligt keine Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität. Er pflegt oder verbreitet insbesondere kein gewalttätiges, rassistisches, antisemitisches sowie religiös oder anderweitig diskriminierendes Gedankengut. Zuwiderhandlungen führen zur Rückforderung von gewährten Fördermitteln.

 

Der Antrag wurde vom Kreistag mit großer Mehrheit beschlossen.

 

 

Ein Kreisgebiet, ein Erholungsgebiet

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag Vorpommern-Rügen stellt fest, dass die bisherige Regelung im Paragraph 11 KAG M-V Kur-und Fremdenverkehrsabgaben weder zeitgemäß noch praktikabel ist.

  1. Der Kreistag Vorpommern-Rügen fordert die Landesregierung auf, das KAG M-V dahingehend zu verändern und anzupassen, dass

  1. unseren Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit gegeben ist, die Infrastruktur und Natur der Städte und Gemeinden des Landkreises ohne Erwerb einer Kurkarte zu nutzen.
  2. praktikable Lösungen festzuschreiben, die es den Kommunen ermöglicht, innovative Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Erhebung von touristischen Abgaben festlegen zu können.
  3. zusammen mit den Kommunalen Verbänden zu prüfen, ob durch eine neue Form von Abgaben, festgelegt in einer entsprechenden Regelung, die bisherige antiquierte Kurabgabe zur Finanzierung touristischer Infrastruktur und Leistungen ersetzt werden kann.

  1. Der Kreistag Vorpommern-Rügen fordert die Landesregierung dazu auf, im gemeinsamen Dialog mit allen Beteiligten auf der Insel Rügen eine Modellregion auszuloben, um neue Wege der Finanzierung in einem einheitlichen Erhebungsgebiet zu erproben.

Begründung:

Derzeit ist – insbesondere auf der Insel Rügen – eine große Unzufriedenheit mit den Regelungen für die Erhebung der Kurtaxen in den einzelnen Bädern festzustellen. Es kann nicht sein, dass Einwohnerinnen und Einwohner aus den Nachbarorten eine Tageskurkarte erwerben müssen, weil sie am Strand des jeweiligen Nachbarortes angetroffen werden.

Hinzu kommt, dass einige Ostseebäder bei der Kontrolle der Kurkarten kulanter sind als andere. Es darf nicht sein, dass hier eine Ungleichbehandlung stattfindet, die zu Lasten der Gemeinden geht, die gute, nachbarschaftliche Beziehungen pflegen möchten.

Im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger ist eine faire, gerechte und für alle tragbare Lösung zu finden.

 

 

Der Antrag wurde in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

 

 

 

Schwimmen lernen, Sicherheit der Kinder und Jugendlichen verbessern!

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:


1. Der Kreistag fordert den Landrat auf, sich gegenüber der Landesregierung für einen Ausbau des Schwimmunterrichts einzusetzen und sich dafür stark zu machen, dass die Schülerinnen und Schüler in zumutbarer Weise und Entfernung am Schwimmunterricht und am Freizeitschwimmen teilnehmen können.


2. Der Landrat ermittelt die Bedarfe im Landkreis Vorpommern-Rügen und trägt das Ergebnis zum Kreistag vor.


Begründung:
Die Fähigkeit zu schwimmen ist unentbehrlich und trägt zur individuellen Sicherheit bei: Ist der Großteil der Bevölkerung in der Lage sicher zu schwimmen, ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Badetoten deutlich reduziert wird.
Weiterhin wird die gezielte Ausbildung von Rettungsschwimmern erleichtert. Folglich könnten die Strände mit Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern besser abgedeckt und die Sicherheit des Badetourismus – insbesondere während der Hauptsaison – verbessert werden.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden für das Jahr 2018 31 Badetote gezählt. Die Zahl der Badetoten hat sich damit fast verdreifacht. Im Jahr 2017 ertranken 11 Menschen in MV.1
Nach Angaben der DLRG können aktuell fast 60 Prozent aller Zehnjährigen im Landkreis nicht sicher schwimmen. Dieser Situation muss im Rahmen des Sportunterrichts begegnet werden.

 

Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Benennung eines Radverkehrsbeauftragten

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:
Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit innerhalb der bestehenden Verwaltungsstruktur ein zentraler Ansprechpartner als „Radverkehrsbeauftragter“ etabliert werden kann.


Begründung:
Der Radverkehr nimmt im Alltag und im Tourismus einen wachsenden Stellenwert ein. Insbesondere die Diskussion im Wirtschaftsausschuss am 8. April 2019 hat gezeigt, dass wir einen Radwegebeauftragten an herausgestellter Position in der Kreisverwaltung, welcher den Dialog mit Gemeinden, mit der Straßenbauverwaltung und mit allen regionalen Akteuren voranbringt, brauchen.
Weitere Schwerpunkte werden in der Bestandsaufnahme, Entwicklung, koordinierenden Betreuung und Qualitätssicherung der Radwege im Landkreis Vorpommern-Rügen gesehen. Dazu zählt gleichermaßen die Koordination von benachbarten Kommunen und die Förderung des überregionalen Radfahrens.
Zudem können so auch die Aktivitäten des Landkreises als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV) gebündelt werden.

Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Betrieb der Strecke Velgast – Barth aufrechterhalten

Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt sich bei allen Partnern insb. bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass bis zur Fertigstellung der Darßbahn die Strecke Velgast – Barth weiter betrieben wird. Zusätzlich setzt der Landkreis sich bei allen Beteiligten für den barrierefreien Umbau des Bahnhofs Velgast ein.


Begründung:
Bis Ende 2019 ist die Strecke Velgast-Barth durch die Landesregierung bestellt. Die UBB bedient diese Strecke. Für die erfolgreiche Etablierung der Darßbahn, ist es unabdingbar, dass die Strecke Velgast-Barth bis zur Fertigstellung der Darßbahn weiter betrieben wird. Die Herstellung der Barrierefreiheit, wurde im März 2018 im Kreistag beschlossen und muss mit der Weiterführung der Strecke umgesetzt werden.

 

Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

 

 

Bürgerbus-Projekte stärken und im Landkreis Vorpommern-Rügen etablieren

Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt zu prüfen mit welchen Instrumenten und Maßnahmen die VertreterInnen in den Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen BürgerInnen-Busse etablieren können. Eine Beratung und Unterstützung zu Fördermittelanträgen sind dabei zu garantieren.


Begründung:
BürgerInnen-Busse schließen in vielen Bundesländern die Lücke, die durch den bestellten ÖPNV nicht abgedeckt werden. Insbesondere unsere Gemeinden bleiben vom ÖPNV abgehängt, besonders zu Zeiten an denen kein Schulbus mehr fährt. Für SeniorInnen können BürgerInnen-Busse ein attrak-tives Angebot und eine echte zuverlässige Alternative zum Auto sein.

 

Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Anpassung der Schülerfreizeitkarte für SchülerInnen ohne Sammelzeitkarte, 11.03.2019

Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt sich bei der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH als Gesellschafter dafür einzusetzen, dass die Schülerfreizeitkarte zu gleichen Konditionen für SchülerInnen ohne Sammelkarte (Schülerticket) angeboten wird.
 

Begründung:
SchülerInnen, die keine Sammelkarte bekommen, weil sie näher als 2 bzw. 4 km an einer Schule wohnen, bekommen ein Schülerfreizeitticket, dass erst ab 16 Uhr gültig ist. Die meisten Freizeitangebote sind dann schon vorbei oder enden um diese Uhrzeit, so dass das Freizeitticket nur noch für den Rückweg genutzt werden kann.
Weitere Informationen: http://www.vvr-bus.de/service/schueler-azubis/

Der Antrag wurde in den Fachausschuss überwiesen und vom Kreistag nicht abschließend beraten.

 

 

Schwimmen lernen, Sicherheit der Kinder und Jugendlichen verbessern! 11.03.2019

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:
1) Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, den Schwimmunterricht an Schulen obligatorisch verbindlich in der Stundentafel des Sportunterrichts der Sekundarstufe 1 zu verankern.
2) Der Kreistag fordert den Landrat auf, sich gegenüber der Landesregierung für einen Ausbau des Schwimmunterrichts einzusetzen und sich dafür stark zu machen, dass die Schülerinnen und Schüler in zumutbarer Weise und Entfernung am Schwimmunterricht und am Freizeitschwimmen teilnehmen können.


Begründung:
Die Fähigkeit zu schwimmen ist unentbehrlich und trägt zur individuellen Sicherheit bei: Ist der Großteil der Bevölkerung in der Lage sicher zu schwimmen, ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Badetoten deutlich reduziert wird.
Weiterhin wird die gezielte Ausbildung von Rettungsschwimmern erleichtert. Folglich könnten die Strände mit Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern besser abgedeckt und die Sicherheit des Badetourismus – insbesondere während der Hauptsaison – verbessert werden.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden für das Jahr 2018 31 Badetote gezählt. Die Zahl der Badetoten hat sich damit fast verdreifacht. Im Jahr 2017 ertranken 11 Menschen in MV.1
Nach Angaben der DLRG können aktuell fast 60 Prozent aller Zehnjährigen im Landkreis nicht sicher schwimmen. Dieser Situation muss im Rahmen des Sportunterrichts begegnet werden.

Quelle: http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/DLRG-Mindestens-504-Menschen-starben-vergangenes-Jahr-beim-Baden

 

Der Antrag wurde in den Fachausschuss überwiesen und vom Kreistag nicht abschließend beraten.

Gelbe Tonne im Landkreis Vorpommern-Rügen einführen, 11.03.2019

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:
Der Kreistag begrüßt die Einführung der kostenfreien Gelben Tonne für die Sammlung der Leichtverpackungen und beauftragt den Landrat mit dem Dualen System Deutschland zu verhandeln, ob auch im bestehenden Vertrag diese sukzessive verbreitet werden kann.
Der Kreistag beauftragt den Landrat zu prüfen, ob neben der Einführung der 240 Liter Tonne auch eine 120 Liter Tonne angeboten werden kann.
Der Kreistag spricht sich für Fortentwicklung der gesetzlichen Grundlagen zur Einführung einer Wertstofftonne aus.
 

Begründung:
Aktuell läuft durch unseren Eigenbetrieb die Bedarfsermittlung für die Gelbe Tonne im Landkreis. Erste Rückkopplungen in Bürgergesprächen zeigen eine positive Grundhaltung dazu. Andererseits werden Bedenken der einseitigen Orientierung auf 240 Liter Tonnen geäußert.

 

Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Mindestentfernung streichen, 11.03.2019

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:
Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die bisher geltenden Mindestentfernungen der Schülerbeförderungssatzung spätestens ab 2021 gestrichen werden.
Der Kreistag beauftragt den Landrat Kosten und Machbarkeit zu prüfen, um die Mindestentfernungen der Schülerbeförderungssatzung möglichst bereits zum Schuljahr 2019/2020 entfallen zu lassen.
Der Kreistag appelliert weiter an die Landesregierung und den Landtag für die Einführung eines landesweiten kostenlosen Tickets für alle Schüler und Auszubildende.


Begründung:
Nur durch die Abschaffung der Mindestentfernungen in der Schülerbeförderungssatzung erfolgt eine bedingungslose Beförderung für alle Schuler innerhalb des Landkreises.
Erfahrungen aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zeigen, dass es machbar und finanzierbar ist.
Es bleibt in unseren Augen aber Landesaufgabe ein Landesschülerticket, das auch für Auszubildende gilt, einzuführen. Das Land soll die Schülerbeförderung auch auf die Freizeitaktivitäten ausweiten und die Kosten übernehmen.

 

Der Kreistag hat dem Antrag einstimmig zugestimmt.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Landkreis Vorpommern-Rügen, 11.03.2019

Beschlussvorschlag:
Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen wird beauftragt, einen Aktions- und Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Landkreis Vorpommern-Rügen zu erarbeiten. Der Landrat informiert den Ausschuss für Soziales und Gesundheit regelmäßig über den Fortschritt des Aktions- und Maßnahmenplanes.

 

Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Kompost besser verwerten, Bürgerinnen und Bürger entlasten! 17.12.2018

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:

Der Kreistag fordert den Landrat und die Verwaltung auf, zur Senkung der Kosten für die Abfallentsorgung alles zu tun, um eine bessere Verwertung des Kompostes und höhere Verkaufserlöse zu gewährleisten. Insbesondere die rasche Umsetzung der Novellierung der Düngeverordnung unter Beücksichtigung der „Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Landesebene sowie im Kreis weiter vorangetrieben werden, sowie das Vorhandensein von Kunststoffanteilen und Mikroplastik im Kompost ausgeschlossen werden.

Außerdem sind die Landwirte und Endabnehmer über die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.

 

Begründung:

Grundsätzlich darf auf der Fläche von einem Hektar pro Jahr maximal 170 Kg Stickstoff ausgebracht werden. Allerdings ist den „Hinweisen zur Umsetzung der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 in Mecklenburg-Vorpommern“ zu entnehmen, dass bei der Ausbringung von Kompost wesentlich weniger Stickstoff als Dünger für die Nutzpflanzen zur Verfügung steht. Hierzu heißt es auf Seite 98:

„Ausweisung von 70 % der mit Kompost bzw. von 50 % der mit Klärschlamm zugeführten und nicht von den Pflanzen nutzbaren Stickstoffmenge als unvermeidliche Verluste, in kg gesamt und kg/ha Bilanzfläche“

In der Folge ist die Ausbringung von Kompost nur mit 30% des Stickstoffwertes zu werten, sodass gegenüber Klärschlamm oder Gülle eine wesentlich größere Menge pro Hektar ausgebracht werden kann. Dies ist umweltverträglicher, als die Ausbringung von Klärschlamm oder Gülle.
Allerdings ist bei der Qualität des Kompostes aus ökologischen Gründen darauf zu achten, dass dieser möglichst wenig Mikroplastik enthält. Nicht zuletzt hängt die Attraktivität von Kompost für die landwirtschaftlichen Betriebe vom Anteil des enthaltenen Kunststoffabfalls ab.

Mit den anvisierten Maßnahmen könnte daher die Kompostverwertung erheblich gesteigert werden und durch die Erlöse die Kostensteigerungen minimiert werden.

 

Der Antrag in geänderter Form einstimmig angenommen.

Filmübertragung der Kreistagssitzungen, 01.10.2018

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:

  • eine filmische Übertragung der Kreistagssitzungen ist grundsätzlich erwünscht.
  • der Landrat möge prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, dass künftige Kreistagssitzungen gefilmt und in den elektronischen Medien zur Verfügung gestellt werden können.

Begründung:

Die Umsetzung einer Berichterstattung in bewegten Bildern der Kreistagssitzungen würde die politische Transparenz erhöhen sowie die Distanz zwischen Bürgern, Verwaltung und Politik verringern.
Filmische Übertragungen ermöglichen den Bürgern einen direkten Eindruck von der kommunalpolitischen Arbeit vor Ort. Die Übertragung und Archivierung der Kreistagssitzungen im Internet leistet einen wichtigen Beitrag zur politischen Partizipation der Bevölkerung, da Politik vor Ort ständig abrufbar ist und Interessierte nicht mehr an die terminierten Sitzungszeiten gebunden sind.

 

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Unterstützung für den Vogelpark Marlow, 07.05.2018

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:
Der Landkreis unterstützt den Vogelpark Marlow beim Wiederaufbau der Voliere „Vorpommersche Boddenlandschaft“ in Folge der starken Schneefälle am Osterwochenende 2018 mit einer einmaligen Spende in Höhe von 20.000,00 €.
Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto Zinsaufwendungen, 6120000.5751000.

Begründung:
Durch die starken Schneefälle am Osterwochenende dieses Jahres sind zahlreiche Schäden an den Anlagen im Vogelpark entstanden. Seither haben viele öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen ihre Hilfsbereitschaft gezeigt, sei es durch die aktive Mitarbeit bei der Beseitigung der Schäden oder durch finanzielle Unterstützung.
Der Vogelpark Marlow ist im Landkreis Vorpommern-Rügen ein beliebter Anziehungspunkt für Einheimische sowie für Touristen. Er ist damit ein fester Bestandteil der touristischen Infrastruktur des Landkreises Vorpommern-Rügen.

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Kontaktbüros zur Fachkräfteanwerbung im Ausland, 12.3.2018

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt,

  • dass neue Wege zur Fachkräftegewinnung geprüft werden sollen. Ein möglicher Ansatz könnte darin bestehen, dass Arbeitskräfte über feste Kontaktbüros in osteuropäischen Herkunftsländern zu gewinnen sind. Die Aktivitäten sollten aufgrund der gemeinsamen Wirtschaftsfördergesellschaft möglichst in Zusammenarbeit mit dem Nachbarlandkreis Vorpommern-Greifswald und den weiteren dafür primär zuständigen Institutionen durchgeführt werden.

Begründung:

Ein Welcome-Center, wie es am 20.2. in Stralsund eröffnet wurde, ist begrüßenswert für Vorpommern-Rügen.

Aber Welcome-Center sind nur ein flankierender Beitrag zur Fachkräftesicherung, denn ihr Tätigwerden setzt voraus, dass es schon Interessenten gibt, die in unserem Landkreis heimisch werden wollen. Sie sind also nur beratend, aber nicht aktivierend tätig. Der Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel ist das größte wirtschaftliche Entwicklungshemmnis der unmittelbaren Zukunft. Zur Lösung des Problems bedarf es eines abgestimmten Handelns aller fachlich betroffenen Akteure, insbesondere auch der Arbeitgeber und ihrer Interessenvertretungen. Erfolgversprechend erscheint z.B. Arbeitskräfte direkt in osteuropäischen Herkunftsländern aus einzurichtenden Kontaktstellen anzusprechen.

Aber auch andere Möglichkeiten zur Ansprache von künftigen Arbeitnehmern sollten geprüft werden. Insbesondere eine gemeinsame Umsetzung des Projektes mit dem Nachbarkreis Vorpommern-Greifswald sollte abgewogen werden.

gez.

Dr. Stefan Kerth

- Vorsitzender Fraktion SPD -

 

Der Antrag wurde leider mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Bienensterben verhindern, 12.3.2018

 

Beschlussvorschlag

 

Der Landrat wird aufgefordert,

Schritte einzuleiten, das Bienen- und Insektensterben im Landkreis Vorpommern-Rügen einzudämmen.

  1. Hierzu soll zum nächsten Kreistag der Vorsitzende des Landesverbandes der Imker MV, Torsten Ellmann, eingeladen werden, um den Vortrag, den er im Umweltausschuss gehalten hat, vor dem Plenum zu wiederholen.
  2. Die Verwaltung soll prüfen, welche kreiseigenen Flächen bienenfreundlich umgestaltet werden können und diese dann entsprechend einrichten.
  3. Die Bürgermeister des Kreises sollen aufgefordert und unterstützen werden, gleiches in ihren Gemeinden zu unternehmen und sich als bienenfreundliche Gemeinde profilieren.
  4. Der Kreis wird aufgefordert, sich mit dem Kreisbauernverband abzustimmen, wie durch Einschränkungen von insektenschädlichen Pflanzenschutzmitteln dem Bienen- und Insektensterben Einhalt geboten werden kann.

Begründung:

Im Umweltausschuss des Kreises wurde von Torsten Ellmann viel Wissenswertes zu den Gefahren für Bienen und Insekten berichtet und es ist höchste Zeit, dass der Kreis Initiativen unternimmt, um diesem Sterben Einhalt zu gebieten.

Gerade der Kreistag hat die Gelegenheit, hier den Bürgermeistern der Gemeinden die Notwendigkeit von Maßnahmen nahe zu bringen, denn es ist höchste Zeit für gemeinsame Anstrengungen.

gez.

Dr. Stefan Kerth

- Vorsitzender Fraktion SPD -

 

Der Kreistag stimmte der Verweisung in den Umweltausschuss einstimmig zu.

Landkreis Vorpommern-Rügen als Modellregion für kostenlosen ÖPNV, 12.3.2018

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag

  • tritt für ein lebenswertes Leben in und die Aufwertung von ländlichen Räumen ein.

  • fordert, dass das Modell in den aktuellen Planungen der Bundesregierung zum kostenlosen Nahverkehr auf die ländlichen Räume ausgeweitet und zumindest dort eine Modellregion geschaffen wird.

  • beschließt, alle Anstrengungen zu unternehmen, dass der Landkreis Vorpommern-Rügen Modellregion wird.

Begründung:

Ein kostenloses Ticket würde Vorpommern-Rügen in gesellschaftlicher, gäste- und umweltfreundlicher Hinsicht nach vorne katapultieren. Einhergehen muss damit der Ausbau unseres Nahverkehrsnetzes mit engeren Taktzeiten. Mit finanzieller Unterstützung des Bundes besteht dazu eine Chance. Damit wäre auch die langwierige Debatte um die kostenlose Schülerbeförderung vom Tisch.

Der Vorschlag aus dem Bund soll akuten Umweltbelastungen in den Großstädten entgegenwirken. Dieses ist zwar richtig, heilt aber nur Symptome, anstatt die Ursachen anzugehen. Das Problem liegt in der ungleichmäßigen Entwicklung städtischer und ländlicher Gebiete.

Anstatt das ungebremste Wachstum der Metropolen zu fördern, sollen praktische Schritte unternommen werden, die die Flucht in die Metropolen zu einer Bewegung in die Fläche umkehren. Klein- und Mittelstädte mit ländlichen Umlandräumen müssen attraktiver gemacht werden. In die Metropolen fließen Milliarden, um die vielfältigen Probleme in den Griff zu bekommen. Kaum erwogen wird, sich die ländlichen Räume Milliarden kosten zu lassen, damit der Druck auf die Zentren mit all den dadurch auftretenden Problemen wie Umweltbelastungen und Wohnungsnot gar nicht entstehen oder gemildert werden. Anstatt lösbare Probleme in ländlichen Umlandräumen zu lösen (bezahlbare Wohnungen etc.), verstärken sich unlösbare Probleme in den Metropolen. Die Mobilität im ländlichen Raum ist dafür ein wesentlicher Faktor. Daher solle der Bund seine Strategie überdenken.

Wenn der Beschluss gefasst wird, sind die erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit ein politischer Richtungswechsel erfolgt. Dazu gehört zunächst, alle regionalen Bundestagsabgeordneten einzubinden.

gez.

Dr. Stefan Kerth

- Vorsitzender Fraktion SPD -

 

Der Kreistag stimmte der Verweisung in den Kreisentwicklungs-, Wirtschafts- und Tourismusausschuss zu.

Schülerbeförderung mit der Bahn, 9.10.2017

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt,

 

die „Satzung des Landkreises Vorpommern-Rügen über die Schülerbeförderung und Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg“ wie bisher anzuwenden. Es soll für SchülerInnen weiterhin möglich sein, die Bahnverbindung zwischen Sassnitz und Bergen im Rahmen der kostenlosen Schülerbeförderung zu benutzen.

 

 

Begründung:

 

Momentan wird der Schulweg von Sassnitz nach Bergen zur örtlich zuständigen Schule nicht erstattet, wenn dieser per Bahn, also den schienengebundenen Personenverkehr (benannt in § 5 Beförderungsmittel unter b), statt per Bus, also Linienverkehr (benannt in § 5 unter a), erfolgt.

 

Die jetzige Regelung, die die Aufzählung a, b und c als Rangfolge sieht, wird selbst dann angewendet, wenn der Schulweg per Bahn günstiger, schneller und sicherer für die betroffenen SchülerInnen ist. Für die SchülerInnen wird hier nur die zweitbeste Lösung angewendet.

 

gez.

Dr. Stefan Kerth

Fraktionsvorsitzender
Fraktion SPD

Wegfall Windeignungsgebiet "WEG 1/2015 Gingst" auf Rügen, 9.10.2017

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag unterstützt

 

die ablehnende Stellungnahme des Landkreises gegen das Windeignungsgebiet „WEG 1/2015 Gingst“ im Rahmen der dritten Beteiligung zum Entwurf der zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP) des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern.

 

Begründung:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen teilt die Auffassung und befürwortet die Stellungnahme der Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen vom 17.7.2017 zu o. g. RREP, in der zahlreiche Einwände aufgeführt sind, die von der Kreisverwaltung nach Prüfung durch die berührten Fachgebiete erarbeitet wurde.

 

gez.

Dr. Stefan Kerth

Fraktionsvorsitzender
Fraktion SPD

Änderungsantrag zur Schülerbeförderungssatzung, 26.7.2016

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistagsbeschluss BV/2/0079 vom 11.5.2015 wird aufgehoben. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts soll ab dem 1.1.2018 „§ 3 Freiwillige Leistungen“ der Satzung des Landkreises Vorpommern-Rügen über die Schülerbeförderung und Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg vom 11.6.2012 in der vorherigen Fassung gelten, d.h. es werden pro Monat bis zu 50 Euro erstattet.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung vorzubereiten und die entsprechenden finanziellen Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.

Begründung:

Durch die Entschließung des Bildungsausschusses des Landtages ist der Eindruck entstanden, dass der Landkreis V-R rechtwidrig verfahre. Fachaufsichtliche Weisungen an den Landkreis, seine Praxis zu ändern, sind bisher aber nicht erfolgt. Es gibt auch keine Hinweise, dass entsprechende Maßnahmen erfolgen werden. Vieles deutet darauf hin, dass die zuständigen Fachreferate unsere Regelung zur Schülerbeförderung für rechtmäßig halten.

Zwei Verlautbarungen (des Bürgerbeauftragten und des Innenministerium) lassen erkennen, dass es auch andere Meinungen zu der Frage gibt.

Ob die Regelung des Landkreises rechtmäßig oder rechtswidrig ist, wird erst durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt. Die Frage ist, ob der Landkreis in der Zeit bis zur Entscheidung zugunsten betroffener Familien trotzdem Leistungen gewähren sollte.

Die SPD-Fraktion bejaht diese Frage. Wenn der Landkreis unterliegen sollte, hätte man Familien über Jahre Leistungen vorenthalten, die ihnen zugestanden hätten. Mit der Wiedereinführung der 50 Euro-Regelung bis zur Gerichtsentscheidung stellen wir eine gerechtere Situation her, als die im Schulgesetz getroffene Regelung, bei der nur die Schüler kostenlos befördert würden, deren Weg zur unzuständigen Schule zufällig identisch ist mit dem Weg zur zuständigen Schule.

Bei allen Überlegungen über Schülerbeförderungszuschüsse muss mitbedacht werden, dass die Zuschüsse Schülerströme lenken und ein mittelbares Instrument der Schulentwicklungsplanung sind. Der hier eingebrachte Vorschlag soll die Übergangszeit bis zur Gerichtsentscheidung betreffen. In dieser Zeit ist genau zu beobachten, ob es zu problematischen Schwächungen bestehender Schulen kommt.

gez.

Dr. Stefan Kerth (Vorsitzender SPD-Kreistagsfraktion VR)

Änderungsantrag zu Kita-Gebühren, 13.3.2017

der Kreistagsfraktion SPD

zu A/2/0077 Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke: "Kita-Gebühren"

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen fordert den Landrat auf,

im Zuge der Verhandlungen zum neuen Finanzausgleichsgesetz auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, eine geeignete Lösung zu finden, um die Kommunen bei der Finanzierung ihres Eigenanteils für die Kindertagesbetreuung nachhaltig zu entlasten.

Begründung:

Es gehört zu unseren Kernüberzeugungen und zentralen Zielen, dass beste Bildung und Betreuung für alle jungen Menschen, unabhängig von Geldbeutel und sozialer Herkunft, zur Verfügung stehen müssen.

 

Deshalb wollen wir langfristig den Besuch von Kindertagesstätten für die Eltern gebührenfrei gestalten.

 

 

Änderungsantrag zum ÖPNV zum Kreistag, 19.12.2016

der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen

zu BV/2/0300

1. Entscheidung zur Evaluierungsphase im Stadtverkehr Stralsund

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt abweichend von dem Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Personenverkehrsdienste im Landkreis Vorpommern-Rügen vom 13. März 2015 wie folgt:

1.1 Die Verkehrsbedienung im Stadtverkehr Stralsund soll ab Mai 2017 bis zum Fahrplanwechsel im Mai 2019 in der Variante „optimale verkehrliche Bedienung“ erfolgen, sofern die Hansestadt Stralsund bis zum 20. Januar 2017 verbindlich erklärt, das prognostizierte Defizit für die Fahrplanperioden Mai 2017/2018 und Mai 2018/2019 anteilig mit einer Zuweisung in Höhe von je 100.000 € auszugleichen.

1.2 Für den Fall dieser verbindlichen Erklärung der Hansestadt Stralsund wird das verbleibende Defizit vom Landkreis Vorpommern-Rügen getragen. Der Landrat wird beauftragt, beim Land eine Sonderbedarfszuweisung zu beantragen.

1.3 Der Landrat wird beauftragt, mit dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund bis 20. Januar 2017 eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

2. Initiative zur Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des ÖPNV

Der Kreistag Vorpommern-Rügen stellt fest, dass die Defizite im öffentlichen Personennahverkehr überwiegend darauf zurückzuführen sind, dass das Land Mecklenburg- Vorpommern sich sukzessive aus der Finanzierung des ÖPNV zurückzieht. Dies gilt insbesondere für die Reduzierung der Ausgleichszahlung im Ausbildungsverkehr und bei der Neubeschaffung von Bussen. Der Kreistag fordert die Landesregierung und den Landtag auf, für eine deutlich bessere Finanzierung des ÖPNV durch das Land Mecklenburg-Vorpommern Sorge zu tragen.

Begründung:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat 1. Dezember 2016 beschlossen, dass sich die Hansestadt Stralsund ab 2017 mit einer Summe von bis zu 100.000 Euro jährlich an der Finanzierung der Kosten des prognostizierten Differenzbetrages aus der Evaluierung beteiligt, wenn an der optimalen verkehrlichen Erschließung im Stadtverkehr der Hansestadt Stralsund festgehalten wird.

Die landkreisseitige Beschränkung der Vereinbarung auf zunächst zwei Fahrplanperioden ergibt sich aus der Tatsache, dass 2018 das neue FAG M-V vorliegen wird und neue Regelungen zur Zahlung über Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr ausstehen. Erst dann wird die Finanzausstattung des ÖPNV feststehen.

gez. Andreas Kuhn        gez. Dr. Stefan Kerth       gez. Claudia Müller

Fraktionsvorsitzender    Fraktionsvorsitzender      Fraktionsvorsitzende

Fraktion CDU                Fraktion SPD                   Fraktion Bündnis

                                                                                90/Die Grünen

SPD-Dringlichkeitsantrag zum Kreistag, 2.5.16: Darßbahn in Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan aufnehmen

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen möge beschließen:

Die Landesregierung (Ministerium für Energie, Infrastruktur- und Landesentwicklung) wird aufgefordert, die Wiederinbetriebnahme der Darßbahn als Forderung an den Bund in die Stellungnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen.

Begründung

Aktuell arbeitet das Fachministerium der Landesregierung an der Stellungnahme des Landes M-V zum Bundesverkehrswegeplan.

Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans erwähnt die Wiederinbetriebnahme der Darßbahn an keiner Stelle. Das wäre unkritisch, wenn die Erwähnung oder Nichterwähnung keinen Einfluss auf die Realisierung des Projektes hätte. Das Land selbst misst der Erwähnung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan aber anscheinend größeren Stellenwert bei, was aus einem Schreiben des Landes an die Stralsunder Bürgerschaft hervorgeht.

In einem die Bahnverbindung Barth/Stralsund betreffenden Schreiben an die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund vom 17.3.2016, unterzeichnet vom Leiter der Verkehrsabteilung, wird mitgeteilt:

„… Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich auch der erste Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes vorliegen. Dieser wird Antwort geben, inwieweit der Wiederaufbau/Ausbau der Darßbahn durch den Bund in den nächsten 15 Jahren angestrebt wird. Das Ergebnis wird wiederum Auswirkungen auf die Bewertung des Streckenabschnittes Barth-Velgast haben.“

Wenn das Land die Darßbahn von der Erwähnung im Bundesverkehrswegeplan abhängig macht, muss das Land die Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke in seine Stellungnahme zum Verkehrswegeplan aufnehmen.

Dem Vorstoß könnte von Vertretern des Landes entgegen gehalten werden, die Erwähnung der Darßbahn im Bundesverkehrswegeplan sei systemwidrig, da es sich um Nahverkehr handele, welcher im Bundesverkehrswegeplan prinzipiell nicht ausgewiesen werde. Da das Land, wie oben im Zitat ersichtlich ist, selbst auf die Erwähnung abhebt, muss es konsequenterweise diese Forderung gegenüber dem Bund erheben.

Um dem Nachdruck zu verleihen, ist dieser Beschluss unbedingt erforderlich.

Er ist dringlich, weil die Stellungnahme zum Bund und die in der Landesregierung erforderliche Abstimmung zur Stellungnahme vor der nächsten Kreistagssitzung erfolgen müssen.

gez.

Dr. Stefan Kerth

Fraktionsvorsitzender
Fraktion SPD

 

SPD- und CDU-Antrag zum Kreistag, 2.5.16: Archäologisches Landesmuseum im Landkreis Vorpommern-Rügen

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:

Der Landrat möge sich mit allen dazu zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass das projektierte Archäologische Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern im Landkreis Vorpommern-Rügen angesiedelt wird. Insbesondere die Stadt Stralsund und die Insel Rügen und hier wiederum die Stadt Putbus bieten sich als Standorte an.

Begründung:

Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist ein sehr geeigneter Standort des künftigen Landesmuseums für Archäologie. Ein Großteil der archäologischen Funde in Mecklenburg-Vorpommern stammen von der Insel Rügen. Die Insel nimmt mit der Slawensiedlung am Kap Arkona, den Feuersteinfeldern in Sassnitz, dem Wikingerschatz von Hiddensee, den archäologischen Gräbern und vielen anderen Fundstätten eine herausragende Stellung in der Frühgeschichte Mecklenburg-Vorpommerns und im südlichen Ostseeraum ein. Eine der wichtigsten Grabungsstätten des Landes, Kap Arkona, liegt auf der Insel. Rügen bietet sich insbesondere auch als führende Tourismusregion mit den Schwerpunkten Natur- und Kulturgeschichte geradezu an. Insbesondere der auf der Insel zentral gelegene Ort Putbus sticht mit dem Landschaftspark, dem erhaltenen klassizistischen Stadtbild und seinem kulturellem Engagement heraus.

Ebenso wäre die Hansestadt Stralsund ein prominenter Standort für das Archäologische Landesmuseum. Die Altstadt mit ihren Baudenkmalen aus dem Mittelalter und der Schwedenzeit und besonders wertvollen Zeugnissen der Backsteingotik gehört seit 2002 zusammen mit Wismar zum UNESCO-Weltkulturerbe. Die Kreisstadt Stralsund ist der touristische Anziehungspunkt im Landkreis.

Ein Landesmuseum für Archäologie in Vorpommern-Rügen würde die vorhandene Kulturlandschaft enorm bereichern und vorantreiben. Es wäre ein Statement für den gesamten Landkreis und die Region Vorpommern. Wenn das geplante Landesmuseum nach Vorpommern kommt, würde damit auch die ungleiche Verteilung von Landesbehörden weiter ausgeglichen.

gez.                                    gez.

Dr. Stefan Kerth                Andreas Kuhn

Fraktionsvorsitzender       Fraktionsvorsitzender
Fraktion SPD                    Fraktion CDU

SPD-Antrag zum Kreistag, 2.5.16: Finanzierung der Koordinierungsstellen für 2016 sicherstellen

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:

Die Finanzierung der fünf Koordinierungsstellen für Ehrenamtliche, Hilfe zur Bewältigung der Flüchtlingssituation, im Landkreis soll durch die Verwaltung sichergestellt werden.

Begründung:

Im Haushaltsplan wurden für die Aufwendungen der Koordinierungsstellen im Landkreis und weitere Positionen im Teilhaushalt 01, Seite 232, Position 13 – Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen – 50.000 € eingestellt.

Da sich die Kosten für die 5 Koordinierungsstellen auf 1.000 Euro pro Monat belaufen, fallen allein für diese 60.000 Euro im Jahr an, somit ist der die Haushaltsposition schon mit 10.000 Euro unterfinanziert. Weiterhin werden o. g. Mittel jedoch nicht ausschließlich für die Koordinierungsstellen ausgegeben, sondern auch für den Aufwand, den Ehrenamtliche während ihrer Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe aufbringen – also eine Art Aufwandsentschädigung. Es ist also eine weiterreichende Unterfinanzierung abzusehen.

Dass die Integration von Flüchtlingen eine der wichtigsten Aufgaben ist, muss nicht weiter ausgführt werden. Für eine schnelle und gelungene Integration ist das Ehrenamt unverzichtbar. Ohne das Engagement der Bürgerinnen und Bürger wäre die gesellschaftliche Integration unvorstellbar. Die Ehrenamtler sind Helfer in Alltagsangelegenheiten wie Behördengängen oder Ausfüllen von Anträgen, unterstützen bei der Kinderbetreuung, wenn die Eltern an Deutschkursen teilnehmen, geben selbst niederschwellige Deutschkurse, organisieren Feste oder Kleiderkammern usw. – integrieren die Flüchtlinge also in unsere Gesellschaft. Um Doppelstrukturen zu vermeiden oder um Ehrenamtliche zu unterstützen, brauchen wir (hauptamtliche) Ansprechpartner vor Ort, die die Bedarfe und Angebote in ihrer Region genau kennen und gezielt Ehrenamtliche und Initiativen bedarfsgerecht einsetzen können.

gez.

Dr. Stefan Kerth

Fraktionsvorsitzender
Fraktion SPD

SPD-Antrag zum 5. Kreistag, 2. WP, am 11. Mai 2015

Antrag der Kreistagsfraktion SPD: "Schließung der eigenständigen Standorte der Beruflichen Schulen des Landkreises Vorpommern-Rügen und Gründung eines neuen Regionalen Beruflichen Bildungszentrums (RBB)"

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:

1. Die Berufliche Schule Ribnitz-Damgarten mit der Außenstelle Velgast und die Berufliche

Schule Sassnitz sowie die Berufliche Schule Stralsund werden zum Ende des Schuljahres

2015/2016 als eigenständige Schulen aufgehoben.

2. Die oben genannten Schulstandorte werden ab dem Schuljahr 2016/2017 schulorganisatorisch zu einem neuen Regionalen Beruflichen Bildungszentrum (RBB) des Landkreises Vorpommern- Rügen umgestaltet.

3. Der Sitz des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums ist in Stralsund.

Begründung:

Es sollte nach innen - für alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrerinnen und Lehrer - und nach außen für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises ein klares Zeichen gesetzt werden, dass nicht bloß eine Angliederung von ehemals selbstständigen Einrichtungen an eine andere angestrebt, sondern die Umgestaltung genutzt wird, um eine moderne, zukunftsweisende Struktur in der Berufsschulbildung zu schaffen. Deshalb sollte die Chance genutzt werden, in einem Bewerbungsverfahren geeignetes Leitungspersonal auszuwählen, das klare Vorstellungen für die Zukunft des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums mit allen Schulteilen formuliert und umzusetzen vermag.

gez.

Norbert Benedict

Kreistagsfraktion SPD

 

Leider wurde der Antag von den Kreistagsmitgliedern mehrheitlich abgelehnt.


 

 

1. Änderungssatzung des Landkreises V-R zur Schülerbeförderung


Auszug aus der Niederschrift über die

5. Sitzung  des Kreistages  Vorpommern-Rügen vom 11.05.2015

 

Beschlussausfertigung

 

TOP 12 - 1. Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Vorpommern-Rügen über die Schülerbeförderung und Erstattung  der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg vom 11. Juni 2012

Vorlage: BV /210079

 

Beschluss: KT 92-05/2015

Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Vorpommern-Rügen über die

Schülerbeförderung und Erstattung der notwendigen  Aufwendungen für den Schulweg vom

11. Juni 2012 wird ab dem Schuljahr 2016/2017 in Kraft  treten.

 

Abstimmungsergebnis nach namentlicher Abstimmung: Dafür: 36

Dagegen: 25

Enthaltungen: 1

 

Dieser Kreistagsbeschluss geht auf Betreiben der SPD-Fraktion innerhalb der Koalition mit der CDU zurück. Ohne diesen Beschluss wäre eine sofortige Streichung der Zuschüsse zur Schülerbeförderung ab September 2015 die Folge gewesen.


 

Antrag zum 2. Kreistag am 06.10.2014 - 2.WP

Vorlagen Nr.: A/2/0003

Sachantrag der SPD

Bildung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses für Kultur

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen beschließt:
 

Der Kreistag bildet einen zeitweiligen beratenden Ausschuss für Kultur. Der Ausschuss berät über kulturelle Angelegenheiten des Landkreises, widmet sich den Aufgaben der Theater, sowie der Kulturentwicklung und begleitet die Arbeit des Kulturrates.

Der Ausschuss für Kultur besteht aus neun Mitgliedern, davon bis zu vier sachkundige Einwohner.

Begründung:

Gemäß § 114 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann der Kreistag zur Vorbereitung seiner Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden.
In § 8 Absatz 4 der Hauptsatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen ist geregelt, dass der Kreistag zur Vorbereitung seiner Beschlüsse in bestimmten Angelegenheiten zeitweilige Ausschüsse bilden kann. Aufgaben und Zusammensetzung dieser Ausschüsse sind mit ihrer Bildung zu beschließen.

Aufgrund der aktuellen Umstrukturierung in der Theaterlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns und der Theater im Landkreis Vorpommern-Rügen ist eine Abkopplung vom derzeitigen Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss angezeigt. Auch ist die Begleitung des neu gegründeten Kulturrates als eine wichtige Aufgabe des Ausschusses zu sehen.


 

Antrag zum 16. Kreistag am 16.12.2013

Vorlagen Nr.: A/1 /0073

Sachantrag der SPD und der CDU:

Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit  finden bei der Vergabe von Aufträgen durch den Landkreis keine Berücksichtigung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen möge beschließen:                                                               

1. Der Landkreis Vorpommern-Rügen wirkt darauf hin, dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe durch den Landkreis keine Berücksichtigung finden,

2. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Kriterien der ILO-Konvention 182 zur Vermeidung der ausbeuterischen Kinderarbeit in das Prozedere der Ausschreibung bzw. der Beschaffung gefährdeter Waren zukünftig aufzunehmen. Gleichzeitig ist bei Beschaffungen auf entsprechende Zertifizierungen wie z. B. „FAIRTRADE“ zu achten.

3. Bei Beschaffungen und bei Ausschreibungen des Landkreises Vorpommern-Rügen für z. B. Dienstkleidung, Stoffe, Spielwaren, Nahrungs- und Genussmittel sowie Natur- und Pflastersteine, die aus gefährdeten Herkunftsländern stammen können, sollen künftig nur solche Produkte Verwendung finden, die unter Beachtung der ILO-Standards produziert werden. Der Nachweis der Unbedenklichkeit ist von den Herstellern oder Anbietern selbst zu führen, wobei Kennzeichnungen wie z. B. das FAIRTRADE-Siegel ausdrücklich begrüßt werden.

Begründung:

Fairer Handel stärkt die Produzenten und ihre Organisationen vor Ort und sorgt für langfristige und stabile Handelsbeziehungen mit den Produzenten. Gleichzeitig werden faire Preise für das Produkt gezahlt, dies sichert nachhaltige Produktion und sichert den Produzenten die Deckung ihrer Lebenshaltungskosten.

Das sehen bereits mehr als 200 Städte und Gemeinden sowie 8 Bundesländer genauso und haben sich entschieden, keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verwenden.

In der Vergangenheit ist diskutiert worden, ob in Ausschreibungsverfahren ein Ausschluss von Kinderarbeit rechtlich möglich ist. Der § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung wurde dann um den Satz „Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben“ ergänzt. Das bedeutet, dass öffentliche Auftraggeber jetzt eine verlässliche Rechtsgrundlage haben, um ihre Ausschreibungen mit sozialen und ökologischen Kriterien zu ergänzen. Produkte oder Leistungen, die unter dem Einsatz ausbeuterischer Kinderarbeit entstehen, können nun von der Vergabe ausgeschlossen werden.

Die Bedingung „hergestellt ohne ausbeuterische Kinderarbeit“ soll zukünftig als besondere

Vertragsbedingung bei der Vergabe von Beschaffungsaufträgen, Dienstleistungsaufträgen und Bauleistungen des Landkreises Vorpommern-Rügen aufgenommen werden.

Bei Produkten aus Asien, Afrika und Lateinamerika ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder durch eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen,

Anerkannte Siegel, bei denen keine weiteren Nachweise beigebracht werden müssen sind

z. B.:

  • das „Rugmark-Siegel“ für Teppiche ohne Kinderarbeit
  • das „FAIRTRADE-Siegel“ für fair gehandelte Agrarprodukte (Kaffee, Kakao u.a.)
  • das „XertifiX-Siegel“ für Natursteine (Granitsteine) ohne Kinderarbeit

Durch das Bekenntnis des Landkreises Vorpommern-Rügen, keine ausbeuterische Kinderarbeit zu dulden, soll Vorbildfunktion haben. Unternehmen, die bisher ihre Verantwortung in diesem Bereich wahrgenommen haben, werden belohnt. Andere Unternehmen, die sich bisher noch nicht für die Produktionsbedingungen ihrer Waren interessiert haben, wird signalisiert, dass der Landkreis als Großverbraucher nur Produkte ordern wird, die frei von ausbeuterischer Kinderarbeit sind.

Das Bekenntnis des Landkreises Vorpommern-Rügen soll auch Anregung für die Städte und Gemeinden des Landkreises sein, gleichlautende Beschlüsse zu fassen.

    Dr. Stefan Kerth                                                    Andreas Kuhn          

                                              


 

Änderungsantrag zum 15. Kreistag am 28. Oktober 2013


In dem Änderungsantrag fordern SPD und CDU gemeinsam die Unterstützung des Landrates in seinen Bemühungen zur Absicherung der Jugend- und Sozialarbeit. Die alljährliche Phase der Unsicherheit für die Träger muss ein Ende haben. 

Änderungsantrag

zu dem Antrag der Fraktion FDP-BfS zur Jugend- und Schulsozialarbeit

A/1/0070

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Vorpommern-Rügen möge beschließen: Dem Antragstext werden folgende Absätze vorangestellt:

„Der Kreistag Vorpommern-Rügen unterstützt den Landrat in seinen Bemühungen zur Absicherung der Jugend- und Schulsozialarbeit, insbesondere beim Einwerben von Zuschüssen für Schulsozialarbeit beim Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern zur Sicherung einer langfristigen Finanzierung.

Der Kreistag Vorpommern-Rügen fordert die Landesregierung und Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern auf, die finanzielle Unterstützung für die Jugend- und Schulsozialarbeit zu entfristen und die ESF-Mittel mit Landesmitteln zu ergänzen.

Nach den Worten „Ziel dieser Verhandlungen soll…“ werden die Worte „…nach

Finanzierungszusage des Landes…“ eingefügt.

Andreas Kuhn                                                           Dr. Stefan Kerth

Begründung:

Schulsozialarbeit an unseren Schulen ist auch weiterhin notwendig und erhaltenswert. Die Jugendsozialarbeit leistet einen ebenso wichtigen Beitrag zur Entwicklung unserer jungen Menschen.

Vor allem vor dem Hintergrund des Fachkräftegebots und der sinkenden Anzahl von Fachkräften brauchen wir Schulsozialarbeiter/innen, die finanziell abgesichert sind und sicher und souverän auftreten. Motivierte und engagierte Mitarbeiter/innen benötigen vor allem Kontinuität und Ruhe, wenn ein solides Vertrauensverhältnis zu Schüler/innen aufgebaut werden soll. Jugend- und Schulsozialarbeiter/innen, Träger, Schüler und Eltern brauchen Planungssicherheit und Kontinuität.

Eine Kürzung der Landesbeteiligung (ESF und eigene Landesmittel) gegenüber den Vorjahren, kann von der kommunalen Gemeinschaft und den freien Trägern nicht aufgefangen werden. Eine Kürzung der Landesbeteiligung führt in der Zukunft unweigerlich zum Wegfallen von Angeboten der Jugend- und Schulsozialarbeit. Gleichbleibende Zuschüsse des Landes erschweren das Aufrechterhalten der vorhandenen Angebote und schließen ein Erweitern komplett aus. Die Jugendhilfeplanung geht jedoch, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Inklusion, von einem steigenden Bedarf aus.


 

 

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